01.03.14

Im Netz gilt die freie Preiswahl

Amazon darf den Händlern auf seinem «Marketplace» nicht mehr verbieten, ihre Artikel anderswo im Netz billiger anzubieten. Das Bundeskartellamt untersagte dem Shop-Giganten Ende November vergangenen Jahres, diese sogenannte «Preis-Parität» weiter zu fordern.

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Der Online-Riese Amazon (hier das Logistikzentrum in Leipzig) darf seinen Marketplace-Händlern keine Preisvorgaben mehr machen. Foto: Amazon

 

Bisher mussten die Marketplace-Mitglieder entweder ihre Preise bei Amazon senken oder die im eigenen Online-Shop oder bei anderen Shopping-Plattformen erhöhen. Ein Unding, sagt der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt: «Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen.»

Amazon hatte zwar bereits im August angekündigt, die bemängelte Klausel zu streichen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler dementsprechend geändert, aber das war dem Kartellamt nicht eindeutig genug. Es forderte die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität und eine unmissverständliche Mitteilung darüber an die Händler. Diese Vorgaben hat Amazon dann im November zur Zufriedenheit der Kartellwächter erfüllt.

www.bundeskartellamt.de