01.03.14
Im Netz gilt die freie Preiswahl
Amazon darf den Händlern auf seinem «Marketplace» nicht mehr verbieten, ihre Artikel anderswo im Netz billiger anzubieten. Das Bundeskartellamt untersagte dem Shop-Giganten Ende November vergangenen Jahres, diese sogenannte «Preis-Parität» weiter zu fordern.