25.10.23 – Klimaschutzoffensive des Handels
Leitfaden: Grüne Mietverträge
In einem Leitfaden zu Grünen Mietverträgen erläutert die HDE-Klimaschutzoffensive, welche Standards bei der nachhaltigen Bewirtschaftung von Handelsimmobilien einzuhalten sind.
Nachhaltiges unternehmerisches Handeln wird nicht nur durch zunehmende regulatorische Anforderungen immer bedeutsamer. Auch Kunden und andere Stakeholder fordern Unternehmen dazu auf, ökologische und gesellschaftliche Standards bei der Bewirtschaftung von Immobilien einzuhalten. Für viele Unternehmen stellt dies eine große Herausforderung dar. Green Leases (Grüne Mietverträge) könnten hier Abhilfe schaffen: adelphi hat als Projektpartner der Klimaschutzoffensive des Handels dazu einen Leitfaden entwickelt.
Green Leases sind Mietverträge, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Wenn Mieter und Vermieter gemeinsam einen Green Lease aufsetzten, treffen sie im Mietvertrag Vereinbarungen zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Immobilie sowie für entsprechende Transparenzvorgaben. Sie wirken auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene und umfassen Maßnahmen wie den Einbau von energieeffizienter Beleuchtung, die Einführung von nachhaltigen Abfallentsorgungssystemen oder auch den Einbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. So fördern Grüne Mietverträge eine ganzheitliche und vorausschauende Handhabung von diversen ESG-Themen.
Wer trägt bei Grünen Mietverträgen welche Kosten?
Durch die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen entstehen Kosten. Die angemessene Aufteilung der Kosten kann durch einen Green Lease geregelt werden. So bietet ein Green Lease die Möglichkeit, sich frühzeitig auf in Zukunft anfallende Kosten vorzubereiten und gleichzeitig im gemeinsamen Einvernehmen zu definieren, wer welche Kosten trägt. Wie das funktioniert und welche Grundsätze dabei zu berücksichtigen sind, wird im Leitfaden erläutert.
Wie wirksam sind Green Leases?
Die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Green Leases sind noch in einer formativen Phase – in Deutschland gibt es bisher keine allgemeingültige Rechtsprechung und auch keine gesetzliche Definition. Der Leitfaden stellt jedoch klar, dass die Verwendung von sogenannten „grünen“ Mietvertragsklauseln stetig zunimmt. Spätestens bis 2030 wird erwartet, dass grüne Mietvertragsklauseln zum Branchenstandard in der Immobilienbrache werden.
Wie setzt man einen Green Lease auf?
Der Leitfaden bietet einen „Blick in der Praxis“ zur Umsetzung von Green Leases bei der ECE Marketplaces (führende Betreiberin von Shopping-Centern in Europa) und enthält zudem eine kurze und prägnante Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Gestaltung und Umsetzung eines Green Lease.