20.04.21 – Initiative „Händler helfen Händlern“
Klage gegen Infektionsschutzgesetz
Die Initiative „Händler helfen Händlern“ möchte die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe verhindern und gegen das Infektionsschutzgesetz klagen.
Die Änderungsvorlage des Infektionsschutzgesetztes, die sogenannte „Corona-Notbremse“, sieht ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis vor, dass bundesweit der Einzelhandel schließen muss, eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkung mit nur einer Person. Im Laufe der kommenden Woche soll erst im Bundestag und dann im Bundesrat über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden werden.
Staatliche Willkür
„Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen. Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln“, sagt Marcus Diekmann, Initiator von „Händler helfen Händlern“ und CEO von Rose Bikes. Die Pro-Bono-Initiative mit mittlerweile über 3800 Mitglieder startete am 19. März 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit nicht-systemrelevante stationäre Geschäfte ihre Ladentüren schließen mussten. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“
Absolute Ungleichbehandlung
Beteiligt sind u. a. die Sportfachhandel Verbundgruppe Intersport mit seinen 1500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria. Die LinkedIn Gruppe „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder Interessierte melden kann. „Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“
Handeln gegen Perspektivlosigkeit
Eine vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen. Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler. „Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung, z. B. Investitionen in die Digitalisierung, da das in den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die Corona-Krise“, warnt Alexander von Preen.