14.01.15

Macht das Kartellamt den Laden dicht?

Der Sportartikelhersteller adidas änderte in diesem Sommer seine Vertriebsbedingungen. Sie hatten laut Bundeskartellamt den stationären Handel einseitig begünstigt. Aus Sicht von Mittelstandslobbyisten ein weiteres Beispiel für die Bevorzugung der Online-Anbieter durch die Kartellwächter.

markt intern

Das ist eines der Plakatmotive der Handelskampagne von markt intern.

 

Ende 2013 gab die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH ihr System von Leistungsrabatten auf. Da sie umso höher ausfielen, je mehr Umsatz die Händler im stationären Laden tätigten, sah das Kartellamt die hybriden Handelsformen benachteiligt. Auch der Gartenprodukte-Hersteller Gardena differenziert seit November letzten Jahres deswegen seine Rabatte nicht mehr nach Vertriebsform. Nur drei Beispiele, in denen Hersteller, die stationäre Vertriebswege stützen wollen, davon abgebracht wurden.

Das Bundeskartellamt beruft sich auf die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission, die z.B. solche Doppelpreise als Kernbeschränkung des Wettbewerbes einstuft. Der Brancheninformationsdienst markt intern fordert stattdessen Vertragsfreiheit für Markenlieferanten. Sie sollen ihre Vertriebspartner frei wählen und den Mehraufwand des lokalen Fachhandels finanziell honorieren dürfen. Die Wettbewerbshüter sollen sich nicht mehr darauf konzentrieren, ob der Endverbraucher den günstigsten Preis erhält, sondern den Mehraufwand durch Beratung und Ladenlokal der stationären Händler im Blick behalten.

„Das Bundeskartellamt sollte für Waffengleichheit zwischen verschiedenen Wettbewerbsformen sorgen, aber nicht versuchen, alle Wettbewerber gleichzumachen!“, heißt es in dem Forderungskatalog, den die Düsseldorfer Verlagsgruppe zu ihrer aktuellen Handelskampagne aufgestellt hat. An ihr haben bisher über 700 Inhaber und Betreiber von stationären Geschäften teilgenommen. Sie lichteten sich vor einem Plakat mit dem Slogan „Das Kartellamt macht den Laden dicht“ ab und stellten das Selfie dann ins Netz. Das ist so publikumswirksam, dass es sogar dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel einen Artikel wert war. Jenseits von plakativen Aktionen sind die Wünsche der Düsseldorfer eigentlich bescheiden: Sie erbitten sich vom Kartellamt eine Weißliste auf Grundlage der Vertikal-GVO, aufgrund derer die Hersteller Rechtssicherheit im Bereich Online-Vertrieb hätten. Das würde dann auch für den Einzelhandel Klarheit schaffen.

www.markt-intern.de