14.01.15
Macht das Kartellamt den Laden dicht?
Der Sportartikelhersteller adidas änderte in diesem Sommer seine Vertriebsbedingungen. Sie hatten laut Bundeskartellamt den stationären Handel einseitig begünstigt. Aus Sicht von Mittelstandslobbyisten ein weiteres Beispiel für die Bevorzugung der Online-Anbieter durch die Kartellwächter.