23.03.20 – Handelsverband Wohnen und Büro

Kurzarbeit nicht ausreichend

Kurzarbeit ist nach Ansicht des HWB Handelsverband Wohnen und Büro als Instrument für den Handel nicht ausreichend, um von der Schließung betroffene Unternehmen vor Schaden zu schützen.

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Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. © Bundesagentur für Arbeit

 

In vielen Branchen ist Kurzarbeit ein geübtes Mittel, um Auftragsflauten zu überstehen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Jedoch ist dieses Instrument nach Einschätzung des HWB für den Handel nicht ausreichend, um von der Schließung betroffene Unternehmen vor finanziellem Schaden oder Entlassungen zu bewahren. Die Möglichkeit und die Regelung von Kurzarbeit (Kug) könnten in Arbeits- oder Tarifverträgen stehen, was im Handel nur sehr selten der Fall sei. Kurzarbeit könne aber auch tariflich festgelegt sein.

Ob die sachliche und rechtliche Voraussetzung für Kurzarbeit gegeben ist, muss dem Verband zufolge im betrieblichen Einzelfall geprüft werden. Erst wenn dies der Fall ist, greift das Kurzarbeitergeld, bei dem im Sinne einer schnellen Hilfe die Voraussetzungen herabgesetzt wurden und das rückwirkend zum 1. März beantragt werden kann. Allerdings seien die Agentur für Arbeit und die Jobcenter in den einzelnen Bundesländern überlastet, aufgrund des Infektionsrisikos teilweise geschlossen und nur telefonisch und digital zu erreichen. Das Geld sei da, betont die Bundesarbeitsagentur – sie verfügt über einen Puffer von 26 Mrd. Euro.

Praktikable tarifliche Lösungen finden

„Die Gewerkschaft Verdi, der Handelsverband Deutschland seitens der Arbeitgeber und das Arbeitsministerium sind hier gefordert, praktikable tarifliche Lösungen zu finden und haben das Thema bereits angeschoben“, äußert sich Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Wohnen und Büro. „Die Gespräche auf Bundesebene müssen zu Ergebnissen führen, wie über tarifvertragliche Lösungen eine finanzielle Aufstockung ausgestaltet werden kann. Die Betriebe müssen schnellstens Kurzarbeit anordnen können, um die Zwangsschließung ihrer Unternehmen finanziell und ohne Kündigungen zu überstehen.“

Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) hat die wichtigsten Informationsquellen und FAQs zu den Themen Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld, Notfallfonds und Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos in einem Informationssheet zusammengefasst. Mitglieder der Handelsverbände wenden sich am besten an ihren regional zuständigen Verband.