24.09.24 – E-Commerce

IVSH begrüßt Aktionsplan des BMWK

Der Industrieverband Schneid- und Haushaltswaren (IVSH) hat sich zum Aktionsplan E-Commerce des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geäußert. Er sei ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Online-Handel fairer zu gestalten.

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Jan-Frederick Kremer, Geschäftsführer des IVSH. © IVSH

 

Während heimische Unternehmen (auch die, die importieren) sich an strenge EU-Vorgaben in Sachen Verbraucher-, Umweltschutz und Produktsicherheit halten, so der IVSH, drängen insbesondere über (chinesische) Handelsplattformen wie Temu oder Shein Anbieter mit nicht regelkonformen Produkten und Praktiken auf den EU-Markt. Dabei, so der Verband weiter, scheinen bewusst Schwächen und Schlupflöcher im Weltpostvertrag und Zollsystem ausgenutzt zu werden. „Unsere Branche braucht sich wahrlich nicht vor internationalem Wettbewerb zu verstecken, denn unsere Produkte überzeugen in jeder Hinsicht“, sagt der IVSH-Geschäftsführer Jan-Frederik Kremer. „Aber: Dieser Wettbewerb muss zu fairen und gleichen Spielregeln stattfinden. Und an diese Spielregeln müssen sich alle halten.“

Der Aktionsplan sieht u. a. vor, die Zollfreigrenze von 150 Euro abzuschaffen und die Überwachung der Einhaltung von EU-Vorgaben durch Drittstaaten-Anbieter zu stärken. Insbesondere dass Anbieter aus Drittstaaten einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur benennen müssen und dies auch konsequent nachverfolgt werden soll, ist laut IVSH begrüßenswert. Auch die angedachte Stärkung des Zolls sei überfällig. Wichtig sei es aber auch, schnell konkrete Maßnahmen umzusetzen, ohne dabei unnötige Bürokratie zu schaffen.