22.06.14

Pont gewinnt gegen Bialetti

Anfang März verurteilte das Tribunale di Milano Bialetti zur Zahlung von über 500000 Euro an DuPont. Der italienische Kochgeschirrhersteller hatte das Marken- und Patentrecht bei Teflon® Antihaftversiegelungen sowie den 2001 mit DuPont geschlossenen Markenlizenzvertrag verletzt.

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Um seine Marke Teflon® zu schützen, geht DuPont auch vor Gericht, wie das aktuelle Beispiel Bialetti zeigt.

 

«Das Urteil im Gerichtsverfahren gegen Bialetti bestätigt unsere Anstrengungen, unsere Marke Teflon® gegen Missbrauch zu schützen», so Marcel Vandennoort, Director DC&F für die Region EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) bei DuPont de Nemours International in Genf. Ein Verfahren gegen die türkische CEM Bialetti, einer hundertprozentigen Tochter von Bialetti, läuft derzeit noch beim Gericht in Istanbul. Bereits 2008 hatte DuPont dem italienischen Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften untersagt, antihaftversiegeltes Kochgeschirr unter Verwendung der Marke Teflon® anzubieten.

www.dupont.com

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