22.06.14
Pont gewinnt gegen Bialetti
Anfang März verurteilte das Tribunale di Milano Bialetti zur Zahlung von über 500000 Euro an DuPont. Der italienische Kochgeschirrhersteller hatte das Marken- und Patentrecht bei Teflon® Antihaftversiegelungen sowie den 2001 mit DuPont geschlossenen Markenlizenzvertrag verletzt.

Um seine Marke Teflon® zu schützen, geht DuPont auch vor Gericht, wie das aktuelle Beispiel Bialetti zeigt.