20.03.15 – Elektroaltgeräte

HDE gegen Rücknahmepflicht

Händler sollen künftig Elektroaltgeräte vom Verbraucher zurücknehmen müssen, beschloss das Bundeskabinett. Der Handelsverband (HDE) äußert sich kritisch.

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Laut Beschluss des Bundeskabinetts sollen Händler bald zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet werden. Foto: Petra Electrics

 

Auf Initiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett eine neue Regelung zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Sie besagt, dass Händler künftig kleinere Geräte, die eine Kantenlänge von maximal 25 cm haben, jederzeit annehmen müssen – egal, ob der Kunde das Gerät bei ihm gekauft hat oder nicht. Bei größeren Geräten sind die Händler hingegen nur dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Kunde ein entsprechendes neues Gerät kauft.

HDE-Geschäftsführer Kai Falk kritisiert die neue Regelung als „unnötig”: „Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend”, betont er. Anstelle der Regelung hatte sich der HDE für eine Ausweitung der freiwilligen Rücknahmemenge durch den Handel sowie haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeiten in Wertstofftonnen ausgesprochen. Dass kleinere Betriebe mit einer Elektro-Verkaufsfläche von weniger als 400 m² von der Regelung ausgenommen sind, begrüßt der HDE, ebenso wie die ausdrückliche Einbeziehung des Online-Handels. Dadurch werde, so Falk, ein fairer Wettbewerb geschaffen.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) sieht dies anders: „Die zu erwartenden Rücknahmequoten auf dem Postweg stehen mit dem Aufwand zur Einrichtung eines solchen Systems völlig außer Verhältnis. Händler sind keine Entsorgungsunternehmen”, so Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.

Sollten Bunderat und Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen, soll er noch in diesem Jahr in Kraft treten.