16.04.20 – Neue Corona-Beschlüsse
Zu kleine Schritte aus dem Lockdown?
Gestern gaben Bund und Länder die ersten Schritte aus dem Lockdown bekannt. Ladenöffnungen bezogen auf ihre Größe kritisiert der HDE jedoch scharf.
Ziel ist weiterhin, das Coronavirus einzudämmen. Trotzdem haben Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer gestern Maßnahmen vorgestellt, um die Einschränkungen des Alltags schrittweise zurückzufahren. Ab kommender Woche sollen zum Beispiel Geschäfte mit Verkaufsräumen von bis zu 800 m² öffnen dürfen. Bei Autohäusern, Fahrradhändlern und Buchhandlungen ist dies unabhängig von der Größe. Bayern will die Corona-Beschränkungen allerdings langsamer lockern als andere Bundesländer.
Diskriminierungsfreie Lösungen
Diese Beschlüsse der Bundesregierung und der Bundesländer kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) – er fordert vielmehr eine faire und sachgerechte Lösung. „Lockerungen der Ladenschließung dürfen sich nicht an Betriebsgrößen oder Verkaufsflächen festmachen. Die jetzt beschlossenen Vorgaben führen zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Begleitendes Konjunkturprogramm
Aus Sicht des Handels gebe es kein Sachargument für eine stufenweise Öffnung der Läden, denn Abstands- und Hygieneregeln könnten sowohl in kleinen als auch in großen Geschäften eingehalten werden. „Wir brauchen eine für alle Händler faire Regelung, die für Unternehmen und Kunden auf den ersten Blick transparent ist“, so Genth weiter. Da viele Handelsunternehmen vor dem Banktrott stünden, sollten zudem Themen wie finanzielle Soforthilfen und Kreditprogramme verbessert werden. „Die Verbraucherstimmung ist auf einem Rekordtief. Wir brauchen dringend ein begleitendes Konjunkturprogramm“, so Stefan Genth.
Einige weitere wichtige Punkte hier im kurzen Überblick:
- Die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert. Im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel wird dringend empfohlen, Masken zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es jedoch nicht.
- Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 grundsätzlich untersagt.
- Schulen können ab 4. Mai 2020 wieder schrittweise öffnen, in Bayern voraussichtlich am 11. Mai 2020. Beginnen sollen Abschlussklassen, oberste Klassen in Grundschulen sowie Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen.
- An Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden. Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ebenfalls erlaubt.
- Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
- Friseursalons sollen unter bestimmten Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder öffnen dürfen.