16.06.15 – Ein Jahr neues Widerrufsrecht

Von Rücksendekosten verschont

Am 13. Juni hat sich das Inkrafttreten der überarbeiteten Verbraucherrechterichtlinie erstmals gejährt – die Befürchtungen der Konsumenten bleiben aus.

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Nach wie vor knüpfen einige Händler den kostenlosen Rückversand an bestimmte Bedingungen.

 

Denn wie eine Studie von idealo zeigt, übernehmen 88% der Online-Shops die Retourkosten aus Kulanz. Damit der Verbraucher die Ware kostenfrei zurücksenden kann, muss er bei einigen Online-Shops bestimmte Bedingungen erfüllen. Ein Großteil besteht darauf, dass ein mitgeliefertes Rücksende-Etikett verwendet wird. Die langjährige Praxis, die Rücksendekosten erst ab einem Warenwert von 40 Euro zu übernehmen, findet heute allerdings kaum noch statt. Auch hier ist ein Rückgang zu verzeichnen. Lediglich 8 % halten an dieser Praxis fest. Im letzten Jahr waren es noch 16 %.

„Servicewüste Deutschland“?

Oftmals hört man von der „Servicewüste Deutschland“. Beim Widerrufsrecht ist das allerdings nicht der Fall. Im internationalen Vergleich zeigt sich der deutsche Online-Handel besonders großzügig. Während der Kunde in Frankreich, Großbritannien oder Spanien die Rücksendekosten meist selbst tragen muss, kann sein deutsches Pendant auf Kostenübernahme bauen. Auf der iberischen Halbinsel sind es sogar 86 % der Online-Shops, die sich die Versandkosten bei Rückgabe vom Kunden bezahlen lassen.

Auch bei der Rückgabefrist hat der deutsche Online-Handel die Nase vorn. Während die gesetzliche Rücksendefrist 14 Tage beträgt, gewähren rund ein Viertel der Shops einen Zeitraum von 30 Tagen. Der Kunde dankt – der stationäre Fachhändler muss sich weiter Gedanken machen.