08.06.17 – Neues Gesetz

Kartenzahlung ohne Gebühren

Vor wenigen Tagen hat der Bundestag die Abschaffung von Entgelten für Kartenzahlungen beschlossen. Das Gesetz gilt für alle Händler in Europa.

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Ab dem kommenden Jahr dürfen Händler keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. © Easy Cash GmbH

 

Das Gesetz, das der Bundestag in der Nacht zum 2. Juni 2017 beschlossen hat, verankert die neue Zahlungsdienstrichtlinie der EU in Deutschland. Das bedeutet, dass Händler ab kommendem Jahr keine Extra-Entgelte mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen dürfen. Diese Regelung gilt europaweit – sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.

Gleichzeitig sorgt die neue Richtlinie dafür, dass die Bezahlung mit Kreditkarten, Online-Geschäfte und auch die Zahlungen per Lastschrift künftig günstiger und sicherer werden. In Zukunft können sich Verbraucher auch europaweit Lastschriften weiter ohne Angabe von Gründen zurückerstatten lassen und haften für nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro, statt wie bisher bis 150 Euro.

Darüber hinaus werden die Haftungsregeln für Lastschriften von Bankkonten kundenfreundlicher, denn das bisher vertraglich zwischen Bank und Kunden vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht verankert die neue Regelung gesetzlich.