09.05.18 – Markenrecht
Streit um „Black Friday” geht weiter
Nach Ansicht des Patentamts soll die Wortmarke „Black Friday” gelöscht werden – nun legt die Markeninhaberin Beschwerde gegen die Entscheidung ein.
Die Marke „Black Friday” hätte, so das Deutsche Patent- und Markenamt, gar nicht erst eingetragen werden dürfen, da der Begriff lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr stattfindende Angebotsaktionen insbesondere von Online-Shops wahrgenommen werde. Nachdem mehrere diesbezügliche Anträge eingegangen seien, sollte die 2013 eingetragene Wortmarke jetzt gelöscht werden – Händler hätten den Begriff dann frei verwenden können.
Rechtskräftig war die Entscheidung damit aber noch nicht. So warnte etwa der Handelsverband Baden-Württemberg vor zu früher Freude, denn die Entscheidung des Patentamtes könne von der aktuellen Markeninhaberin, der in Hongkong ansässigen Super Union Holdings Ltd., noch angefochten werden. Und genau dies tut sie nun:
„Die Inhaberin der deutschen Wortmarke ‚Black Friday‘ ließ durch die Berliner Kanzlei Hogertz LLP Beschwerde gegen die jüngst ergangene Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Löschung der Marke einlegen. Die Entscheidung des Markenamtes ist damit nicht rechtskräftig geworden. Die Marke ‚Black Friday‘ ist deshalb weiterhin in Kraft und muss beachtet werden”, heißt es im Schreiben der Anwälte. Die Angelegenheit geht nun ans Bundespatentgericht. Man sei zuversichtlich, dass dieses die Entscheidung des Markenamtes aufheben wird, so die Kanzlei. In dem Schreiben kündigt die Super Union Holdings Ltd. auch an, Verstöße gegen das Markenrecht weiterhin konsequent zu verfolgen.
In den USA findet der „Black Friday” traditionell am vierten Freitag im November, 2018 also am 23. November, statt. Deutsche Händler, die den Begriff „Black Friday” verwenden, bewegen sich weiterhin auf dünnem Eis: Bleibt die Marke geschützt, drohen Abmahnungen bei der Nutzung zu Werbezwecken und Co.