10.07.15 – Erbschaftssteuer

HDE fordert Nachbesserungsbedarf

Nach dem am 8.7. erfolgten Bundeskabinettsentwurf zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes sieht der HDE Nachbesserungsbedarf.

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Die Reform der Erbschaftssteuer sorgt nach wie vor für Streit: Wirtschaftsverbände lehnen die Pläne der Koalition als nicht ausreichend ab.

Foto: Rainer Sturm_pixelio

 

Stefan Genth, Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), sieht darin jedoch noch Nachbesserungsbedarf. Im April hatten Handelsverbände im Vorfeld eine unter bestimmten Umständen mögliche Befreiung von der Erbschaftssteuer bei inhabergeführten Unternehmen gefordert. „Nach der aktuell geplanten Regelung würden Familienunternehmen im Erbfall oft überbesteuert“, so Genth. Grund dafür sei, dass Unternehmen überbewertet würden und letztlich deshalb überhöhte Steuern zu zahlen hätten. Außerdem seien die Regelungen nach wie vor zu bürokratisch – gerade die Entstehung eines „bürokratischen Monstrums“ befürchtete Genth bereits im Vorfeld.

Insbesondere die notwendige Bewertung des Privat- und einzelner Gegenstände des Betriebsvermögens sei aufwändig. Hier seien Vereinfachungen gefordert. Hier seien Vereinfachungen gefordert. Klarstellungsbedarf sieht der HDE auch bei der Definition des begünstigten Vermögens. Dabei befürchten die Unternehmen, dass sie künftig für jedes Einzelstück des Betriebsvermögens einen Nachweis erbringen müssen – die Folge könnten langwierige Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung sein.

Positiv bewertet der HDE dagegen, dass im Kabinettsentwurf die Schwellenwerte leicht angehoben wurden, ab denen Firmen als groß gelten und deshalb nur unter Einschränkungen von der Erbschaftssteuerbefreiung profitieren können.