03.04.17 – Für Spitzenzeiten

HDE: Minijobs unverzichtbar

Hauptsächlich, um Spitzenbelastungen und Randzeiten abdecken zu können, beschäftigt der deutsche Einzelhandel Minijobber – und ist laut HDE auf diese Arbeitsform angewiesen.

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Für den schwungvollen Dreh im Einzelhandel sind laut HDE Minijobber unverzichtbar.

 

„Der Einzelhandel braucht die Minijobs“, betont Stefan Genth als Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE): „Schließlich schafft die Politik immer neue Teilzeitansprüche für die Arbeitnehmer. In der Folge müssen die wegfallenden Personalkapazitäten durch neue Teilzeitstellen ersetzt werden.“ Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geforderten Reformen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen beurteile der Handel als falsch, da die vorgeschlagene Einbeziehung von Minijobbern in die Sozialversicherungspflicht der Abschaffung dieser Arbeitsform gleichkomme.

Insgesamt, heißt es in der HDE-Pressemitteilung weiter, gehe der Trend im Handel eindeutig dahin, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszubauen: Zuletzt habe die Branche 33.000 neue solche Stellen geschaffen und die Minijobs um weitere 10.000 Stellen verringert. Seit Jahren informiert der HDE seine Mitgliedsunternehmen, dass es lediglich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte gibt, während arbeitsrechtlich die allgemeinen Vorgaben gelten.