04.05.14

Aldi verliert gegen NeueTischkultur.de

Das Unternehmen NeueTischkultur.de aus Döbeln darf sein Markenzeichen behalten.

neuetischkultur

Der Online-Shop NeueTischkultur.de darf sein Markenzeichen behalten.

 

Im Jahr 2012 hatten die Rechtsanwälte der Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG ein Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung der Marke neuetischkultur® beim Deutschen Marken- und Patentamt eingeleitet. Dieses wurde Ende April zurückgewiesen.